Aktuelles
Information zur Prävention von RSV-Erkrankungen mit Beyfortus® (Nirsevimab)
Liebe Eltern, alle Antworten auf häufige Fragen zu dieser Thematik finden Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Institutes:
Zusammenfassend:
1. Alle Säuglinge, die im Jahr 2024 zwischen April und September geboren wurden, sollen laut STIKO flexibel vor der RSV-Saison immunisiert werden; alle Säuglinge, geboren im Oktober 2024 bis März 2025 möglichst rasch nach Geburt (U1, U2) oder bei erster kinderärztlicher Vorstellung in der Praxis
2. Gewichtsabhängige Einmaldosis, Körpergewicht <5 kg 50 mg, >5 kg 100mg, frei kombinierbar mit anderen Impfungen
3. Wurde die Mutter in der Schwangerschaft mit Abryvso geimpft, ist KEINE weitere Immunisierung mittels Beyfortus beim Kind empfohlen (Ausnahme s. Punkt 4.)
4. Ebenfalls alle Säuglinge mit ‚Risikofaktoren‘, z.B. Frühgeburtlichkeit bis SSW 34+6 (Alter<6 Monate), mit bronchopulmonaler Dysplasie oder hämodynamischen Herzfehlern, Kinder mit syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21, mit angeborenen/erworbenen Formen schwerer Immundefizienz oder mit neuromuskulären Erkrankungen sollen eine Immunisierung erhalten
5. Eine grundsätzliche Verordnungsfähigkeit zulasten der gesetzlichen Krankenkassen besteht trotz der aktuell vorliegenden STIKO Empfehlung nicht! (Ausnahmen s. Punkt 4). Die privaten Kassen und Beihilfestellen entscheiden individuell
Somit ist – Stand September 2024 – die Prävention von RSV-Erkrankungen mit Beyfortus® (Nirsevimab) eine rein privatärztliche Leistung, die wir nach GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte) abrechnen (ca. 40 Euro). Zudem muss für den Impfstoff in Vorkasse getreten werden (ca. 450 Euro). Sobald sich bei dieser Sachlage Änderungen ergeben, erfahren Sie es von uns.
Ihr Praxisteam